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Hessisches LAG Urteil v. - 12 Sa 52/02

Gesetze: SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1; SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Ein Unfall, den ein Arbeitnehmer im Rahmen eines vom Arbeitgeber organisierten Sammeltransportes zu oder von einer Baustelle erleidet, ist jedenfalls dann kein Wegeunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, sondern ein das Haftungsprivileg von § 104 SGB VII auslösender Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit vergütet wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAD-06340

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