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Hessisches LAG Urteil v. - 1 Sa 1872/06

Gesetze: TVöD-AT § 7 Abs. 1; TVöD-AT § 8 Abs. 5; TVöD-AT § 24 Abs. 2; TVöD-BT-K § 48 Abs. 2; TzBfG § 4 Abs. 1

Leitsatz

In Teilzeit beschäftigte Angestellte, auf deren Arbeitsverhältnis der TVöD anzuwenden ist, erhalten die Wechselschichtzulage nur im Verhältnis ihres Beschäftigungsumfangs zu dem der in Vollzeit beschäftigten (wie - Revision zugelassen [6 AZR 504/07]; entgegen ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-06054

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