Preisnachlässe durch
Verkaufsagenten;
Vertrauensschutzregelung für die Korrektur
des Vorsteuerabzugs beim
Endverbraucher
, BStBl 2006 II S. 479, , BStBl 2007 I S. 117
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Korrektur des Vorsteuerabzugs beim Endverbraucher (vgl. Rz. 3 des o. g. BMF-Schreibens) nicht für Preisnachlässe durch Verkaufsagenten vorzunehmen, die bis zur Veröffentlichung des o. g. BFH-Urteils im Bundessteuerblatt Teil II am gewährt wurden. Für Preisnachlässe, die ab dem gewährt wurden, ist in allen offenen Fällen eine Korrektur des Vorsteuerabzugs beim Endverbraucher vorzunehmen.
Eine Minderung der Bemessungsgrundlage bei den Verkaufsagenten ist auch weiterhin in allen offenen Fällen vorzunehmen (vgl. Rz. 11 des o. g. BMF-Schreibens).
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
BMF v. - IV B 8 -
S 7200/07/10003
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2009 I Seite 205
DB 2009 S. 257 Nr. 6
DStR 2009 S. 274 Nr. 6
SJ 2009 S. 14 Nr. 5
UR 2009 S. 216 Nr. 6
UVR 2009 S. 133 Nr. 5
YAAAD-05586