Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für vor dem ausgeführte freigebige Zuwendungen
Gesetze: BewG § 14 Abs. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, ErbStG § 19
Instanzenzug: (Verfahrensverlauf),
Gründe
Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung. Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes i.V.m. Anlage 9 sind einer verfassungskonformen Auslegung im Sinne der Kläger nicht zugänglich. Sollte die Anwendung der Vorschrift im Streitfall tatsächlich zu einer realitätsfernen Bewertung geführt haben, ergäbe sich die verfassungsrechtliche Relevanz aufgrund der Anwendungsnorm des § 12 Abs. 1 i.V.m. der Tarifnorm des § 19 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Insoweit greift aber die Weitergeltungsanordnung im (BStBl II 2007, 192) ein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 396 Nr. 3
OAAAD-05546