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LAG Hamm Urteil v. - 2 Sa 945/06

Gesetze: ZPO § 240 Satz 1; ZPO § 250; InsO § 86 Abs. 1 Nr. 3

Leitsatz

Ein Kündigungsschutzverfahren kann vom klagenden Arbeitnehmer gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO gegen den Insolvenzverwalter aufgenommen werden, wenn der Bestand des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus geltend gemacht wird. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzschuldner die Kündigung vor Insolvenzeröffnung ausgesprochen hat (im Anschluss an , ZIP 2007, 745 = NZI 2007, 300).

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-04929

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