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LAG Hamm Urteil v. - 2 Sa 1372/03

Gesetze: KSchG § 1; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 4; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1 a.F.; KSchG § 17; InsO § 125 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; InsO § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; InsO § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 2. Halbsatz; InsO § 125 Satz 1 Nr. 2; BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 1; BGB § 613; BGB § 613 a Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Wird in der Insolvenz aufgrund einer einheitlichen Entscheidung ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, sind die Arbeitnehmer des übergehenden Betriebsteils auch dann nicht in die Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen, wenn der Betriebsteilübergang bei Ausspruch der Kündigungen noch nicht vollzogen ist, sondern erst unmittelbar bevorsteht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAD-04898

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