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LAG Hamm Urteil v. - 19 Sa 1774/05

Gesetze: SGB III § 175; BGB § 151; BGB § 174; BGB § 242; KSchG § 15; KSchG § 1 Abs. 5; ArbGG § 8 Abs. 2; ArbGG § 64 Abs. 1; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ArbGG § 66 Abs. 1; ArbGG § 64 Abs. 6; ZPO §§ 517 ff.; ZPO §§ 519 ff.; TVG § 3 Abs. 1

Leitsatz

Eine Beschäftigungssicherungsregelung in einem Standorttarifvertrag, wonach Kündigungen, die wider Erwarten aufgrund starker Auftragseinbrüche betriebsbedingt notwendig werden, der Zustimmung der Tarifparteien bedürfen, ist so auszulegen, dass es der Zustimmung der Tarifparteien und des unerwarteten Auftragseinbruchs bedarf.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-04851

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