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LAG Hamm Urteil v. - 16 Sa 1880/04

Gesetze: SGB IV § 26; SGB IV § 28 g

Leitsatz

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge in der Annahme ausgezahlt, dass er sie zu Unrecht einbehalten hat und stellt sich diese Annahme im Nachhinein als falsch heraus, so richtet sich die Rückabwicklung nach § 28 g SGB IV.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-04565

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