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LAG Hamm Urteil v. - 11 Sa 1469/06

Gesetze: BAT SR 2 l I

Leitsatz

Nach Nr. 3 SR 2 l I BAT i.V.m. RdErl. des Kultusministeriums NW vom können angestellte Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen ebenso wie verbeamtete Lehrer keine Mehrarbeitsvergütung für Arbeiten verlangen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen.

Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAD-04155

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