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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 81/07

Gesetze: BetrVG § 5 Abs. 3; BetrVG § 99 Abs. 1; BetrVG § 105

Leitsatz

Der unmittelbar dem Vorstand einer Bank unterstellte Leiter der Revisionsabteilung kann je nach den Umständen - hier: Prokuraerteilung und Mitgliedschaft in der erweiterten

Geschäftsleitung - leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 BetrVG sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAD-04103

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