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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 315/2004

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Voraussetzungen für eine Änderung von Einkommensteuerbescheiden

Leitsatz

Gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 können Steuerbescheide geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen.

Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen und Beweismittel sind solche, die zum Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Steuerfalles bereits vorhanden, aber noch unbekannt waren. Hierbei kommt es auf den Kenntnisstand der Finanzbehörde, und zwar der Personen an, die innerhalb der Behörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten. Dabei gilt für jede Stelle innerhalb der Behörde das als bekannt, was sich aus dem Inhalt der von ihr geführten Akten ergibt, ohne dass es auf die individuelle Kenntnis des Bearbeiters ankommt

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-03542

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