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LAG Hamm Urteil v. - 10 Sa 1283/05

Gesetze: BetrVG § 37 Abs. 2; BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40

Leitsatz

Bei der Überprüfung der Erforderlichkeit der Teilnahme an einem Mobbingseminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG kann auf die Darlegung einer betrieblichen Konfliktlage im Sinne eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses nicht verzichtet werden.

Insoweit genügen allerdings hinreichende Anhaltspunkte, erste Anzeichen dafür, dass Mitarbeiter einer Mobbingsituation ausgesetzt sind (im Anschluss an AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118).

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-03503

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