Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides, Grundstück eines Bauträgers als Umlaufvermögen
Leitsatz
Ist zunächst nur streitig, ob ein Gewinn ein privilegierter Veräußerungsgewinn ist, kann im Klageverfahren nur noch in den
Grenzen des § 67 FGO nachträglich geltend gemacht werden, dass die Höhe des Gewinns unrichtig berechnet worden ist.
Das einzige Grundstück einer Gesellschaft, die als Bauträger tätig geworden ist, stellt Umlaufvermögen dar, wenn bereits zum
Zeitpunkt des Kaufs des Grundstücks feststand, dass das Grundstück nach der Bebauung und Vermietung der erstellten Gebäude
veräußert werden soll.
Fundstelle(n): XAAAD-03077
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