Die Veräußerung des einzigen Grundstücks durch einen Bauträger ist keine Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1 a UStG
Leitsatz
Ein Verfahren, durch das sich ein später in Insolvenz geratener Steuerpflichtiger gegen einen Umsatzsteuerbescheid richtet,
ist auch dann kein Aktivprozess im Sinne des § 85 InsO, wenn sich durch zwischenzeitliche Umbuchungen ein Erstattungsanspruch
für die Insolvenzmasse ergeben könnte. Denn maßgeblich ist nur der Festsetzungsteil des Umsatzsteuerbescheides und nicht auch
der Abrechnungsteil.
Die Veräußerung des einzigen Grundstücks durch einen Bauträger an eine andere Gesellschaft ist auch dann keine Geschäftsveräußerung
gem. § 1 Abs. 1 a UStG, wenn die erwerbende Gesellschaft die vom Bauträger begonnene Vermietung weiter betreibt.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 366 Nr. 5 DAAAD-03075
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.