Kinder im Steuerrecht
2. Aufl. 2008
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V. Vorläufige Steuerfestsetzungen im Zusammenhang mit Kindern
2521 Das BMF gibt laufend einen sog. Vorläufigkeitskatalog heraus. Die in diesem Katalog aufgeführten Punkte werden in den ergehenden Steuerbescheiden als vorläufig im Hinblick auf anhängige Musterverfahren angesehen. Insoweit erspart sich der Bürger, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen zu müssen. Bei positivem Ausgang der anhängigen Musterverfahren ändert das Finanzamt dann automatisch den Steuerbescheid.
2522 Nahezu alle sieben Punkte des aktuellen Vorläufigkeitskatalogs betreffen direkt oder indirekt auch die steuerliche Behandlung von Kindern.
2523 Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:
Anwendung des § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Satz 3 letzter Halbsatz, § 4 Abs. 5a EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 (Entfernungspauschale),
Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom , BGBl I S. 3682),
Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) für Veranlagungszeiträume ab 2005,
Besteuerung der Einkünfte aus Leibre...