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LAG Berlin Urteil v. - 16 Sa 1162/02

Gesetze: BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 1; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3

Leitsatz

Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Versorgungszusage kann aufschiebend bedingt für die Zeit nach Ablauf einer sechsmonatigen Probezeit erteilt werden.

Die zehnjährige Wartefrist nach § 1 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative BetrAVG beginnt in diesem Fall erst mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAD-01699

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