Sonderabschreibung und Ansparabschreibung bei verpachtetem Gewerbebetrieb
Leitsatz
1) Der Gesetzeszweck des § 7g Abs. 1 EStG rechtfertigt es, die langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern - etwa im Rahmen
einer Betriebsverpachtung im Ganzen - nicht in den Anwendungsbereich des § 7g einzubeziehen, sondern den Förderungszweck nur
auf den vom Pächter fortgeführten "aktiven" Betrieb zu erstrecken. Dies gilt für Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3 EStG
gleichermaßen.
2) Es liegt kein Verstoß gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, wenn einem
verpachteten Gewerbebetrieb die Inanspruchnahme von Abschreibungen nach § 7g EStG versagt bleibt.
Fundstelle(n): BB 2008 S. 2792 Nr. 51 DStRE 2009 S. 400 Nr. 7 EFG 2009 S. 102 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2009 S. 358 LAAAD-00048
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