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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 302/04

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1

Geldzuwendung als Dank für politisches Engagement keine Betriebseinnahme aus Land- und Forstwirtschaft

Leitsatz

  1. Betrieblich veranlasst sind nicht nur solche Einnahmen, die aus der Sicht des Unternehmers Entgelt für betriebliche Leistungen darstellen. Einnahmen sind auch dann den jeweiligen Einkünften zuzurechnen, wenn ein tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhange mit einer Einkunftsart besteht.

  2. Zahlungen an einen LuF-Wirt, die in keinem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen, beeinflussen den Gewinn aus Landwirtschaft nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAD-00032

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