Bemessung des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2 EStG nach § 76 Satz 2 Nr 1 EStG - Mustereinspruch
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Entsprechende Anwendung des § 76 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG auf den Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG? - Richtet sich die Höhe des im Ermessenswege maximal abzweigbaren Betrages nach den für die Pfändung von Kindergeld geltenden Vorschriften des § 74 Abs. 1 Satz 2 EStG, so dass sich bei vier Kindern nach Kopfanteilen aufgeteilt für jedes Kind ein Betrag von 160,25 € ergibt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
JAAAC-98006