Lehrbuch Internationales Steuerrecht
9. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abschnitt 6: Steuerausländer mit Inlandsbeziehungen – Die Einzelsteuergesetze
I. Einkommensteuerrecht
1. Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG)
1450Wie bereits oben ausgeführt (Rdn. 150), unterliegen diejenigen natürlichen Steuerpflichtigen, die zwar inländische Einkünfte beziehen, aber im Inland weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, nach § 1 Abs. 4 EStG lediglich mit diesen Einkünften aus im Inland belegenen Quellen der beschränkten Steuerpflicht. Das heißt, die persönliche beschränkte Einkommensteuerpflicht bezieht sich (nur) auf die inländischen Einkünfte (Objektbezug).
2. Inländische Einkünfte (§ 49 EStG)
a) Überblick
1451Oben wurden zu § 34d EStG die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen dargestellt (Rdn. 163). Die Korrespondenzvorschrift, die sich mit den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht befasst, ist § 49 Abs. 1 EStG, die aber, worauf schon an dieser Stelle hinzuweisen ist, kein absolutes Spiegelbild zu § 34d EStG darstellt.
1452Soweit in der nachfolgenden Darstellung der Begriff „Inland„ verwendet wird, vgl. oben die Ausführungen zum Begriff „Ausland„ (Rdn. 84 ff.).
1453Ein besonderes Problem, das sich u. a. auch an der Regelung des § 49 Abs. 2 EStG zeigt, ist die sog. isolierende Be...