Lehrbuch Internationales Steuerrecht
9. Aufl. 2009
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Abschnitt 3: Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
I. Einführung
450Wirksamer als einseitige nationale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind bilaterale Maßnahmen, d. h. völkerrechtliche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA). Mit derartigen Verträgen wird grundsätzlich bereits die Entstehung der Doppelbesteuerung verhindert, während einseitige Maßnahmen nur eine bereits eingetretene effektive Doppelbesteuerung beseitigen. DBA stellen von der Wirkung her im Grundsatz eine Einschränkung des eigenen Besteuerungsrechts zugunsten des Besteuerungsrechts des anderen Vertragsstaates dar und umgekehrt. Im Übrigen sind Sinn und Zweck der DBA zu beachten: Diese sehen Steuerbefreiungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor, d. h. die Steuerbefreiung im Inland korrespondiert mit einer Steuerpflicht im Ausland und umgekehrt. Entsprechend steht der sachlichen Steuerpflicht im Inland eine Steuerbefreiung im Ausland gegenüber. In diesem Prinzip, das allen DBA zugrunde liegt, die die Bundesrepublik abgeschlossen hat, ist keine Ungleichbehandlung zu sehen. Die Abkommen versuchen, das Besteuerungsrecht an internationalen Steuerfällen den beteili...