Ergänzungsbescheid zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Änderungsvorschrift unzulässig
Leitsatz
Soweit in einem Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben ist, ist diese in einem Ergänzungsbescheid
nachzuholen.
Eine „unterbliebene” Feststellung liegt vor, wenn das FA eine Feststellung hätte treffen müssen, aber nicht getroffen hat.
Ein nachrichtlicher und nicht verbindlicher Hinweis auf eine angewandte Änderungsvorschrift ist zulässig. Ist ein solcher
Hinweis unterblieben, rechtfertigt das aber nicht den Erlass eines Ergänzungsbescheides.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 245 Nr. 4 EFG 2008 S. 1929 Nr. 24 IAAAC-96139
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