Berichtigung nach § 129 AO: Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns nach Durchführung einer Außenprüfung - Mustereinspruch
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Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid, in dem ein Veräußerungsgewinn auch nach Durchführung einer Betriebsprüfung nicht erfasst wurde, nach § 129 AO berichtigt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
PAAAC-94988