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NWB Nr. 43 vom Seite 3995 Fach 3 Seite 15251

Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne nach § 34a EStG

Erläuterungen zum Anwendungsschreiben vom 11. 8. 2008

Katja Gragert und Jan-Peter Wißborn

Mit dem Anwendungsschreiben v. (BStBl 2008 I S. 838) hat das BMF erstmals ausführlich zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (sog. Thesaurierungsbegünstigung) nach § 34a EStG Stellung genommen. Die Regelung wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 für nicht entnommene Gewinne aus Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen ab dem Veranlagungszeitraum 2008 eingeführt. Durch die zeitnahe Veröffentlichung des Anwendungsschreibens werden viele Zweifelsfragen geklärt. Sowohl den Steuerberatern und ihren Mandanten als auch der Verwaltung steht somit bereits vor dem ersten Veranlagungszeitraum ein Hilfsmittel im Umgang mit dem neuen § 34a EStG zur Verfügung.

I. Anwendungsbereich und grundsätzliche Konzeption des § 34a EStG

1. Begünstigte Gewinne

Die Thesaurierungsbegünstigung sieht die begünstigte Besteuerung des nicht entnommenen Gewinns nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG – nicht jedoch bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) – bei Einkünften aus Land- und S. 3996 Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (= Gewinneinkünfte) für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) vor. Dabei bleibt die