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Hessisches Finanzgericht  v. - 4 K 1226/08 EFG 2008 S. 1826 Nr. 22

Gesetze: KStG § 34 Abs. 1, KStG § 36 Abs. 1, KStG § 37, KStG § 40, UmwStG § 2

Verfügbarkeit des Körperschaftssteuerguthabens trotz fehlender vorheriger gesonderter Feststellung

Leitsatz

Ist im Falle der Verschmelzung für die übertragende Körperschaft ein Körperschaftssteuerguthaben auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag festgestellt und nimmt diese Körperschaft eine offene Gewinnausschüttung zeitlich zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der übernehmenden Körperschaft vor, so kann dies bereits im Ausschüttungsjahr zu einer Körperschaftssteuerminderung bei der übernehmenden Körperschaft führen. Dass es an einer vorherigen Feststellung des Körperschaftssteuerguthabens unmittelbar zu Gunsten der übernehmenden Körperschaft fehlt, steht dem nicht entgegen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1826 Nr. 22
LAAAC-93011

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