Die neue GmbH
2008
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A. Das neue GmbH-Recht auf einen Blick
Die GmbH-Reform reicht nach Angabe des Gesetzgebers von der „Gründung bis zur Insolvenz”. Die Reform wendet sich folgenden Bereichen des GmbH-Rechts zu:
Gründungserleichterung und -beschleunigung;
Kapitalaufbringung und -erhaltung;
Eigenkapitalersatz;
gutgläubiger Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen;
Geschäftsführerhaftung;
Insolvenzantragspflicht und -anfechtung;
Bekämpfung von Missbräuchen.
Im Rahmen dieser Zielsetzungen wurden folgende Neuregelungen eingeführt, von denen sich der Gesetzgeber eine wesentliche Vereinfachung und Deregulierung des GmbH-Rechts verspricht, um die Rechtsform der GmbH, insbesondere für den Mittelstand, attraktiver zu gestalten.
I. Gründungserleichterungen und -beschleunigung
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Gegenstand | geregelt in | Rn. |
Gründung der GmbH in einem einfachen Verfah- ren mit Hilfe eines vom Gesetz vorgegebenen Musterprotokolls | 14 ff. | |
Abkoppelung des Handelsregisterverfahrens vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren | § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG a. F. gestrichen | 18 f. |
Verzicht auf Sicherheitenstellung bei Ein-Mann- GmbH | 20 ff. | |
Entkoppelung des Sitzes der Gesellschaft vom Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung | § 4a Abs. 2 GmbHG a. F. gestrichen | 31 ff. |
Prüfun... |