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Berichterstattung über Segmentvermögenswerte und -schulden bei Dienstleistern?
Stichworte: Management approach, Konvergenz zu US-GAAP, bedingte und unbedingte Angabepflichten
I. Sachverhalt
Geschäftszweck der börsennotierten MU ist die Fertigung kundenspezifischer Software. Geschäfte werden hauptsächlich mit der Automobil- und der Flugzeugindustrie getätigt. In beiden Bereichen werden unterschiedliche Personen eingesetzt, unterschiedliche Margen erwirtschaftet usw. Über das Ergebnis der beiden Bereiche wird regelmäßig an den Vorstand berichtet.
Eine die beiden Bereiche unterscheidende interne Berichterstattung über Vermögen und über Schulden existiert hingegen nicht. Begründung hierfür ist die mangelnde ökonomische Relevanz solcher Größen. Das wesentliche „ asset” der S. 346MU ist der nicht bilanzierungsfähige Mitarbeiterstamm. Die bilanzierbaren langfristigen Vermögenswerte (Sachanlagen, einige wenige Patente, einige Finanzanlagen sowie aktive latente Steuern) sind für den individuellen Erfolg und die Steuerung der Bereiche von geringer Bedeutung. Die kurzfristigen Vermögenswerte (Forderungen aus PoC-Umsätzen) sind nur das Spiegelbild der GuV.
Die MU beabsichtigt daher, in der Segmentrechnung keine Aufteilung des Vermögens und der Schulden auf die beiden Bereiche vorzunehmen.
II. Fragestellung
Ist der Verzicht auf die Angab...