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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3936/07 Erb

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 12 Abs. 3, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BGB § 346 Abs. 1, BGB § 889

Rechtmäßigkeit einer Besteuerung der Schenkung von Grundbesitz unter Familienangehörigen

Leitsatz

  1. Das Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Rückabwicklung der sie begründenden Grundstücksschenkung erfordert nicht nur eine formale Aufhebung des Rechtsgeschäfts, sondern eine ernsthafte Rückgängigmachung des Vorgangs, bei welcher der vormalige Schenker seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt.

  2. Daran fehlt es, wenn der Beschenkte aufgrund eines nach dem Aufhebungsvertrag abgeschlossenen selbständigen Rechtsgeschäfts (Erbverzicht) weiterhin als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bleibt.

  3. Die Vereinigung von Nießbrauch und Grundstückseigentum mindert nicht die Bereicherung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UVR 2008 S. 333 Nr. 11
PAAAC-90487

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