Abgeltungsteuer 2009
1. Aufl. 2009
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Vorwort
Der ist für Kapitalanleger, Steuerberater und Bankmitarbeiter ein wichtiges Datum. An diesem Tag treten die Regeln über die neue Besteuerung von privaten Kapitalerträgen in Kraft. Mit diesem Tag wird Deutschland die schärfste Wertzuwachsbesteuerung in ganz Europa haben. Kursgewinne und andere Wertzuwächse sind – bis auf einen Betrag von 801 € bzw. 1.602 € – in voller Höhe und ungeachtet jeglicher Haltefrist steuerpflichtig. Frankreich dagegen hat einen Freibetrag bei privaten Wertpapiergeschäften von jährlich 20.000 €. In der Schweiz, Belgien und den Niederlanden sind private Veräußerungsgewinne gänzlich steuerfrei.
Mit der Abgeltungsteuer auf laufende Kapitalerträge und realisierte Wertzuwächse soll alles einfacher, gerechter und unbürokratischer werden – so jedenfalls die Verheißung des Finanzministers. Bedauerlich nur, dass sich dies unter Kapitalanlegern noch nicht herumgesprochen hat. Nur jeder vierte Wertpapierbesitzer glaubt zu wissen, was mit dem Begriff „Abgeltungsteuer” gemeint ist. Das verwundert nicht, denn die Regeln der neuen „Flat-Tax” („25 % auf alles”) für Kapitalerträge und Kursgewinne sind alles andere als einfach und ...