Friedrich E. Harenberg, Stefan Zöller

Abgeltungsteuer 2009

1. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61041-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58971-3

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Abgeltungsteuer 2009 (1. Auflage)

A. Die Abgeltungsteuer im Überblick

Die Abgeltungsteuer ist keine neue Steuerart, sondern eine neue Erhebung Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte, die ab 2009 in Deutschland praktiziert wird. Sie ersetzt das heutige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben muss. Die Einkommensteuer auf Kapitalerträge wird bei Dividenden und ähnlichen Gewinnausschüttungen durch die Aktiengesellschaft oder GmbH, also an der Quelle, einbehalten und abgeführt (Quellenabzugsverfahren), bei Zinsen und Kursgewinnen von der auszahlenden Stelle, i. d. R. der Bank oder der Investmentgesellschaft, anonym an das Finanzamt abgeführt (Zahlstellenabzugsverfahren). Zugleich wird der Solidaritätszuschlag einbehalten und mit abgeführt. Kapitalanleger erhalten also ihre Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne um die Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. um die Kirchensteuer gemindert ausgezahlt.

Mit diesem neuen Besteuerungsverfahren wird auf Kapitalerträge eine ei einheitliche, definitive Steuer von 25 % erhoben. Diese Kapitalertragsteuer hat in der Regel abgeltende Wirkung, d. h., das Finanzamt erhebt ...