Personengesellschaften im Steuerrecht
7. Aufl. 2008
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A. Die Stellung der Personengesellschaften im Steuerrecht
I. Allgemeines
1 Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks zusammen, kann dies in unterschiedlicher Weise geschehen. Erlangt dieser Zusammenschluss in vollem Umfang eigene Rechtspersönlichkeit, wird er also vollumfänglich rechtsfähig, wird es sich dabei um eine juristische Person handeln; für die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr werden die Beteiligten im Allgemeinen die Rechtsform der Kapitalgesellschaft wählen. Wird der Zusammenschluss hingegen rechtlich derart ausgestaltet, dass ihm keine volle Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, bleiben die agierenden einzelnen Personen auch im Hinblick auf den Zweck des Zusammenschlusses für sich allein (weiterhin) Träger von Rechten und Pflichten. In diesen Fällen wird es sich regelmäßig um eine Personengesellschaft handeln. Erstreckt sich das von den Gesellschaftern gesetzte Ziel auch auf die gemeinschaftliche Erzielung von gewerblichen Einkünften, ist nach dem ertragsteuerlichen Sprachgebrauch – ausgehend von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG – von einer Mitunternehmerschaft die Rede. Entsprechendes...