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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 35/05

Gesetze: DVStB § 30 Abs. 1, DVStB § 30 Abs. 2, StBerG § 164a, AO § 84

Zu den Voraussetzungen der Wiederholung der mündlichen Prüfung des Steuerberaterexamens

Leitsatz

Der Prüfling muss, wenn er Kenntnis davon hat, krankheitsbedingt prüfungsunfähig zu sein, diesen Umstand vor der Prüfung geltend machen (Rücktritt). Nimmt der Prüfling dennoch an der Prüfung teil, besteht kein Anspruch auf Nachholung bzw. Wiederholung der Prüfung.

Ein die Wiederholung rechtfertigender Verstoß gegen das Fairness- und Sachlichkeitsgebot beinhaltet auch die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Prüfungsvorsitzenden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAC-89283

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