Fortbildung zum Handelsfachwirt als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG - Abgrenzung zum Trainee-Programm - Mustereinspruch
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Handelt es sich bei der Fortbildung zur Handelsfachwirtin nach Abschluss der Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel um ein Ausbildungs- oder um ein Arbeitsverhältnis? - Wie wirkt sich ein ggf. neben der Berufsausbildung ausgeübtes Arbeitsverhältnis auf die Berechnung des Grenzbetrages aus? - Ist die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit auch im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a anzuwenden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
PAAAC-89172