Eintragung der weiteren Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins auch bei Übernahme der Leitung durch eine Person, die
bereits eine Beratungsstelle in einem 70 km entfernten Ort leitet
Leitsatz
1. Der Eintragung einer weiteren Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
steht nicht entgegen, dass die im Einfamilienhaus der künftigen Leiterin geplante weitere Beratungsstelle etwa 70 km entfernt
von deren ersten Beratungsstelle liegt. Die Entfernung begründet keine Bedenken gegen die sachgemäße Ausübung der Hilfeleistung
in Lohnsteuersachen.
2. Die Eintragung kann beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 StBerG nur abgelehnt werden, wenn offensichtlich die Voraussetzungen
des § 26 Abs. 1 StBerG hinsichtlich der weiteren Beratungsstelle nicht erfüllt sind.
Fundstelle(n): DStR 2008 S. 2136 Nr. 44 DStRE 2009 S. 964 Nr. 15 XAAAC-86547
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.