Überlassung von PKWs durch einen Bezirkshändler an selbständige Handelsvertreter als tauschähnlicher Umsatz in Bezug auf die
Privatfahrten
Leitsatz
Überlässt ein Bezirkshändler neben einer erhöhten Provision kostenlos PKWs an bestimmte Handelsvertreter, die bei ihren Abschlüssen
eine Umsatzgrenze erreichen, ohne dass eine private Mitbenutzung der PKWs auszuschließen wäre, so liegt darin ein umsatzsteuerpflichtiger
tauschähnlicher Umsatz. Ein nicht steuerbarer beistellungsähnlicher Vorgang ist nicht anzunehmen, weil die Handelsvertreter
die PKW nicht ausschließlich für ihre gewerbliche Tätigkeit verwenden. Hierfür spricht insbesondere, wenn auch den Ehegatten
vertraglich die Benutzung der PKW gestattet ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1828 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2008 S. 3071 UStB 2009 S. 11 Nr. 1 SAAAC-85824
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