Schuldzinsen für Darlehen zur Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten
Leitsatz
1) Belastungen des Nachlasses mit Vermächtnis-, Pflichtteils- und Erbersatzansprüchen führen nicht zu Anschaffungskosten des
Erben für die Wirtschaftsgüter des Nachlasses.
2) Selbst wenn die Darlehensaufnahme erfolgt, um die Zwangsvollstreckung des Vermächtnis- oder Pflichtteilsberechtigten abzuwenden
und die Grundstücke für die Vermietung zu erhalten, führt dieses nicht dazu, dass die anfallenden Schuldzinsen Werbungskosten
darstellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1184 Nr. 19 EFG 2008 S. 1287 Nr. 16 IAAAC-85823
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