Lehrbuch Einkommensteuer
15. Aufl. 2008
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Abschnitt 9: Gewinnermittlung
(Vgl. Fälle 85–111 der Fallsammlung Einkommensteuer.)
A. Grundbegriffe der Gewinnermittlung
I. Begriff und Bedeutung der Gewinnermittlung
1. Begriff der Gewinnermittlung
991 Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Man nennt diese Einkünfte deshalb auch Gewinneinkünfte. Der Begriff der Gewinnermittlung bezeichnet die verschiedenen Verfahren zur Ermittlung der Einkünfte aus diesen drei Einkunftsarten. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung enthalten die §§ 4–7k (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Das Gesetz fasst diese Vorschriften unter der Überschrift „Gewinn” zusammen. Sie regeln die Ermittlung des sog. laufenden Gewinns.
992 Die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG lassen sich ihrem Inhalt nach in drei Gruppen gliedern,
in Vorschriften, die den Gewinnbegriff und die Formen der Gewinnermittlung regeln (§§ 4, 5),
die Bewertungsvorschriften (§§ 6, 6a–6d) und
die Vorschriften über Absetzungen für Abnutzung und Abschreibung (§§ 7, 7a–7k).
2. Die Bedeutung der Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes
993 Die Vo...BStBl 1966 III 255