Lehrbuch Einkommensteuer
15. Aufl. 2008
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Abschnitt 2: Steuerpflicht
A. Persönliche Steuerpflicht als Voraussetzung der Steuerschuld
11 Bei jedem Steuerfall ist zu untersuchen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Steuerschuld entstanden ist (§ 38 AO). Wird ESt geschuldet, so sind stets zwei voneinander unabhängige Erfordernisse erfüllt:
Die Person, welche die Steuer schuldet, ist steuerpflichtig (§ 33 Abs. 1 AO);
diese Person hat ein zu versteuerndes Einkommen erzielt.
12 Auch bei Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen bildet die Steuerpflicht des Schuldners eine Voraussetzung der Steuerschuld. Das bedeutet: Kann die Person nachweisen, dass sie nicht steuerpflichtig ist, besteht keine Veranlassung zum Steuerabzug (z. B. Nichtveranlagungsbescheinigung zur Vermeidung des Abzugs von Zinsabschlagsteuer).
13 Das EStG verwendet den Begriff „Steuerpflicht” mit unterschiedlicher Bedeutung. In der Überschrift vor § 1 sowie in dieser Vorschrift selbst dient der Ausdruck dazu, den Personenkreis abzugrenzen, der allein ESt schulden kann. Insofern spricht man von persönlicher Steuerpflicht.
14 Im EStG werden jedoch auch Einkünfte ausdrücklich als „steuerpflichtig” bezeichnet (vgl. z. B....