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Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Mit dem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge können private Anleger bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Rahmen des Sparerpauschbetrages beantragen. Bei rechtzeitiger Stellung des Freistellungsauftrags bleiben Zinsen und Kapitalerträge bis zur Höhe von 801 € (1.602 € für Verheiratete) vom Abzug befreit. Der Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf vom Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitschrift zur Verfügung gestellt werden.
Das folgende amtliche Muster eines Freistellungsauftrags gilt für solche für Kapitalerträge, die nach dem (Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Stichwort: Lebenspartner) zufließen. Es wird seitens der Finanzverwaltung aber nicht beanstandet, wenn ab diesem Zeitpunkt () erteilte gemeinsame Freistellungsaufträge aus automationstechnischen Gründen ...