ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Gewerbesteuer bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Zur Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung → Gewerbesteuer; Berechnung bis 2007. Ermittelt ein Gewerbebetrieb seinen Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (z. B. –), hat dies ggf. Auswirkungen auf die Berechnung der Rückstellung.
I. Anwendung des „neuen Vorauszahlungssystems”
Nach dem „neuen Vorauszahlungssystem” sind während des Wirtschaftsjahrs Vorauszahlungen zu entrichten. Wird z. B. ein Betrieb am gegründet (Wirtschaftsjahr -), sind bereits in 01 Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuerjahresschuld 02 zu leisten.
Der berechneten Jahressteuerschuld für 02 sind insgesamt 16.000 € Vorauszahlungen gegenüberzustellen. Bezüglich der Rückstellungsberechnung ergeben sich keine Besonderheiten.
II. Anwendung des „alten Vorauszahlungssystems”
Nach dem „alten Vorauszahlungssystem” (§ 19 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Abschn. 39 Abs. 7 GewStR) sind Vorauszahlungen im Erhebungszeitraum zu entrichten. Wurde z. B. ein Betrieb am gegründet (Wirtschaftsjahr -), waren erstmals in 02 Vorauszahlungen für die Gewerbesteuerjahresschuld 02 zu leisten.
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01 | 02 | 03 |
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Wirtschaftsjahr 01/02 | Wirtschaf... |