Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Bürgschaft

I. Bürgschaftsverpflichtung

Geht der Unternehmer aus betrieblicher Veranlassung eine Bürgschaftsverpflichtung ein, erscheint diese nicht in der Bilanz. Droht allerdings am Bilanzstichtag eine Inanspruchnahme durch den Gläubiger, muss eine Passivierung erfolgen (, BStBl 1967 III S. 336; , BStBl 1975 II S. 614). Hierzu ist in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.


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Rückstellungen im Zusammenhang mit Bürgschaftsverpflichtungen
Voraussetzungen für eine
Rückstellungsbildung
▶ Die Bürgschaft gehört zum Betriebsvermögen (die Bürgschaft wurde
aus betrieblichen Gründen übernommen)
▶ Am Bilanzstichtag ist ernsthaft mit der Inanspruchnahme zu rechnen
Höhe der Rückstellung
Die Rückstellung setzt sich zusammen aus dem Ausfallwagnis und
den mit der Inanspruchnahme zusammenhängenden unmittelbaren
Kosten

Die Inanspruchnahme droht, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Geltendmachung der Ansprüche ernstlich erwarten lassen. Die Beurteilung der Sachlage hat aus der Sicht des Gl...