Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

5. Auflösung von Rückstellungen

5.1 Wegfall der Rückstellungsgründe

Die einzelnen in der Vorjahresbilanz ausgewiesenen Rückstellungen sind am nachfolgenden Bilanzstichtag daraufhin zu untersuchen, ob sie aus der Sicht dieses Stichtages der Höhe nach anzupassen sind bzw. ob sie überhaupt noch erforderlich sind. Der Ausweis einer Rückstellung ist dann nicht mehr zulässig, wenn die für ihre Bildung maßgeblichen Gründe entfallen sind (§ 249 Abs. 3 Satz 2 HGB). Dies gilt auch dann, wenn nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Bilanzerstellung Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (, BStBl 1973 II S. 320). Für Rückstellungen gibt es kein Beibehaltungswahlrecht.

Beispiel

In der Handelsbilanz 01 wurde in Zusammenhang mit einem schwebenden Geschäft eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Der Vertrag wurde am durch eine Lieferung erfüllt.

Am ist das Geschäft nicht mehr in der Schwebe, so dass der Grund der Rückstellung weggefallen ist. Die 01 gebildete Rückstellung ist in 02 aufzulösen.

Wurde z. B. in der Schlussbilanz des vorangehenden Geschäftsjahres eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit ausgewiesen und ist z...