ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Wartungsverträge
Im Zusammenhang mit der Installation von Anlagen (z. B. Heizungsanlage, Aufzüge, Fotokopierer, EDV-Anlagen) werden häufig Wartungsverträge abgeschlossen. Hierbei verpflichtet sich ein Unternehmen gegen Zahlung einer pauschalen Wartungspauschale zur zeitlich befristeten Übernahme der Wartungsarbeiten. Erfahrungsgemäß fallen die Reparaturen erst nach einer gewissen Zeit an, so dass sich bei längeren Vertragslaufzeiten das Verhältnis Einnahmen zu Wartungsaufwand zusehends verschlechtert. Betriebswirtschaftlich könnte dies insoweit ausgeglichen werden, dass in den ersten Jahren Rückstellungen zur Abgeltung des späteren höheren Wartungsaufwands gebildet werden.
Nach der BFH-Rechtsprechung (, BStBl 1980 II S. 648, NWB XAAAB-01998) stehen der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung für zukünftige, von Jahr zu Jahr wechselnde Instandhaltungsaufwendungen eines Wartungsunternehmens die Grundsätze über die (Nicht-)Bilanzierung schwebender Geschäfte entgegen. Der Ausweis einer Verbindlichkeitsrückstellung ist nur dann zulässig, wenn am Bilanzstichtag ein Leistungsrückstand (z. B. Wartung wurde noch nicht durchgeführt, aufgetret...