ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Warenrückvergütung
Vgl. hierzu die Ausführungen zum Stichwort → Bonusverpflichtung (Warenrückvergütung). Bei Retouren (Kunde sendet die Ware zurück) ist die Rücklieferung als Gutschrift zu behandeln (Warenerlöse … + Umsatzsteuer … an Forderungen …), so dass eine Rückstellungsbildung ausscheidet.