ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Umweltschutzverpflichtungen
I. Arten von Umweltschutzverpflichtungen
Im Zusammenhang mit dem gestiegenen Umweltbewusstsein gewinnt die Behandlung von „Umweltverbindlichkeiten” zunehmend an Bedeutung. Für die Betriebe ergibt sich i. d. R. eine Verpflichtung zur Anpassung von betrieblichen Anlagen an die z. B. geänderten Emissionsbestimmungen (so genannte Neulasten), ferner geht es um die Sanierung von Altlasten. Die i. d. R. auf Gesetzen (z. B. Abfallgesetze des Bundes und der Länder) beruhenden Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Umweltschutz lassen sich wie folgt einteilen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umweltschutzverpflichtung | Anpassungsverpflichtungen |
=
Verpflichtung zur Anpassung betrieblicher Anlagen an den neuesten Stand der
Technik (→
Anpassungsverpflichtungen) | |
Inspektionsverpflichtungen | |
=
Verpflichtungen zur Durchführung von Inspektionen (siehe →Inspektionsverpflichtung (TÜV), →
Luftfahrzeuge) | |
Verpflichtung zur Beseitigung einer
Schadstoffbelastung und der Abwehr drohender Gefahren im Zusammenhang mit
Wirtschaftsgütern wie z. B. Grund und Boden | |
Siehe hierzu
→
Altlasten | |
Rekultivierungsverpflichtung, Rücknahme- und
... |