ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Substanzerhaltung
I. Verpflichtung gegenüber dem eigenen Betrieb
Ein Unternehmen funktioniert nur insoweit, als in ausreichendem Maße Anlagevermögen (z. B. Produktionsmaschinen) vorhanden ist. Ein Betrieb unterliegt somit einem gewissen Zwang, abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Maschinen) von Zeit zu Zeit zu ersetzen. Im Hinblick auf steigende Wiederbeschaffungskosten kann keine Rückstellung gebildet werden ( NWB NAAAB-01932, BStBl 1980 II S. 434; § 5 Abs. 4b EStG).
II. Substanzerhaltungsverpflichtung des Pächters
Zur Substanzerhaltungspflicht in Verpachtungsfällen → Ersatzbeschaffungspflicht.