Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Steuern

Bestehen am Bilanzstichtag betriebliche Steuerschulden, sind diese in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) als „Verbindlichkeitsrückstellung” oder als „Sonstige Verbindlichkeit” auszuweisen.


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Ausweis einer Steuerrückstellung
Die Steuern betreffen das
ablaufende Wirtschaftsjahr
Es handelt sich um eine
betriebliche Steuer
Die Höhe der Steuerschuld steht nicht exakt fest.
(Gewerbesteuer, Grundsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer)
Soweit die Höhe der Schuld bekannt ist, erfolgt ein Ausweis als Verbindlichkeit.

Gibt es zwischen der Finanzverwaltung und dem Unternehmen eine unterschiedliche Auffassung über die Besteuerung eines Vorgangs, ist im Hinblick auf das Vorsichtsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB der vom Finanzamt geforderte (höhere) Betrag zurückzustellen.

Hinterzogene Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber in dem Zeitpunkt zurückzustellen, in dem er mit seiner Haftungsinanspruchnahme ernsthaft rechnen muss (, BStBl 1996 II S. 592). Ist das Unternehmen selbst Schuldner der Steuerbeträge (z. B. Gewerbesteuer), darf für hinterzogene Steuern erst dann eine Rückstellung gebildet werden, wenn aufdeckungsorientierte Maßnahmen (z. B. das Ers...