ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Schwarzgeld (Vereinnahmung durch einen Gesellschafter)
Vereinnahmt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft Einnahmen, die der Gesellschaft zustehen, ohne deren Wissen, handelt es sich um Sonderbetriebseinnahmen des ungetreuen Gesellschafters. In der Gesamthandsbilanz ist keine korrespondierende Aktivierung eines Ersatzanspruches der Gesellschaft auszuweisen, wenn diese auf den Anspruch verzichtet, wenn er nicht unbestritten oder nicht werthaltig ist. Der Gesellschafter kann in seiner Sonderbilanz eine Rückstellung wegen der zu erwartenden Inanspruchnahme durch die Gesellschaft oder die geschädigten Gesellschafter solange nicht bilden, wie die geschädigten Gesellschafter von der Veruntreuung keine Kenntnis haben (, NWB HAAAC-16064).