ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Produkthaftung/Produktverantwortung
Die Hersteller fehlerhafter Produkte haften für Personen- und Sachschäden, soweit diese trotz bestimmungsgemäßer Nutzung durch das fehlerhafte Produkt verursacht worden sind. Die Haftung besteht, unabhängig vom Verschulden, für ab dem in Verkehr gebrachte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bzw. bei Verschulden auf der Grundlage der §§ 823 ff. BGB. Neben den Herstellern eines Endprodukts betrifft die Haftung unter bestimmten Voraussetzungen auch Importeure und Zulieferer für die verkauften Erzeugnisse. Ist der Hersteller oder Importeur eines Produkts nicht mehr feststellbar, haftet im Schadensfall der Händler oder Lieferant der Ware. Es handelt sich dabei um eine Haftpflichtverbindlichkeit für Folgeschäden, die sich aus der Produktnutzung ergeben. Die Produkthaftung steht damit neben der Gewährleistungspflicht.
Ein Kunde erwirbt in 01 einen Fernseher. Trotz sachgemäßen Gebrauchs ereignet sich im ersten Monat ein Schaden.
(a) Die Fernbedienung funktioniert nicht mehr.
(b) Aufgrund eines Konstruktionsfehlers kommt es zur Implosion. Diese führt zu einem Zimmerbrand.
Im ersten Fall handelt es sich um einen Schaden ...