Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Patronatserklärung

Eine Patronatserklärung liegt vor, wenn in einem Konzernverbund die Muttergesellschaft in der Art für die Bonität ihrer Tochtergesellschaften einsteht, dass sie ein bestimmtes Verhalten zusichert, das die Chancen auf Vertragserfüllung durch die Tochtergesellschaft zugunsten derer Gläubiger erhöht. In der Praxis unterscheidet man zwischen „weichen” (= Zusicherung einer wohlwollenden Unterstützung) und „harten” (= Garantie- oder Freistellungszusage) Patronatserklärungen.

Für Verpflichtungen, die sich aus einer abgegebenen Patronatserklärung (z. B. „Wir verpflichten uns, unsere Tochtergesellschaft X finanziell stets so ausgestattet zu halten, dass diese ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten in vollem Umfang und pünktlich nachkommen kann”) ergeben ist, wie bei → Bürgschaften, erst dann eine Verbindlichkeitsrückstellung auszuweisen, wenn eine Inanspruchnahme droht.

Verpflichtungen aus einer harten Patronatserklärung sind erst dann zu passivieren, wenn die Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht. Eine Inanspruchnahme aus einer konzerninternen Patronatserklärung der Muttergesellschaft für ein Tochterunternehmen droht dann nicht,...